Das JKA Karate Kyu und Dan System
Es gibt 10 Kyu und 10 Dan im JKA-Karate. Um eine Zertifizierung für einen Rang zu erhalten, muss man die Zertifizierungsanforderungen erfüllen und das Prüfungsverfahren durchlaufen.
Die Prüfung – oder Einstufungen – werden von JKA-Ausbildern durchgeführt, die als JKA-Fachprüfer zugelassen sind.
Das sind Prüfer die eine Prüfer-Lizenz im DKV und in der JKA halten. Im DKV werden für Kyu-Prüfungen National Prüfer ausgebildet und eingesetzt. In der JKA WF gelten internationale Prüferlizenzen, die durch das Headquarters der Japan Karate Association zertifiziert und vergeben werden. Alle Dan werden durch international zertifizierte JKA-Prüfer abgenommen und in die Dan-Rolle der JKA in Tokyo Japan eingetragen. Für Deutschland gelten zusätzliche spezifische Bestimmungen des DKV.
Einheitliche JKA Prüfungsordnung vom JKA Headquarters Tokyo
Die Prüfungsordnung im JKA Shokukai ist direkt vom JKA Headquarters Japan übernommen und gilt in der Bundesstilrichtung JKA im DKV für unsere Gruppe in ganz Deutschland.
Download Prüfungsordnung / Link JKA Headquarters
Prüfungsordnung JKA Headquarters (gilt ab 01.04.2022)
Bitte beachten Sie, dass alle übergeordneten Ordnungen des DKV und der JKA für die Bundesstilrichtung JKA Shokukai Geltung haben.